Freitag, 18 Juli 2014 12:14
Kategorie: Finanzierung

Krankenhausfinanzierung nach BPflV (psychiatrischen Krankenhäusern und Abteilungen)

Die Krankenhausfinanzierung für den stationären psychiatrischen Bereich erfolgt auf der Grundlage der Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Die entsprechenden Leistungen werden mit tagesgleichen Pflegesätzen vergütet.

Hier wird unterschieden nach vollstationären tagesgleichen Pflegesätzen und teilstationären tagesgleichen Pflegesätzen.

Ab dem Jahr 2013 wurde auch im psychiatrischen Bereich ein durchgängiges, leistungsorientiertes, pauschaliertes Vergütungssystem auf der Basis von tagesbezogenen Entgelten eingeführt. Die Einführung dieses Vergütungssystem ist noch heute umstritten, so dass die Einführung von einheitlichen Preisen weiter nach hinten verschoben wurde. Seit 2016 liegt ein Referentenentwurf zum PsychVVG vor, in dem eine Angleichung von Tagessätzen bzw. Preisen nicht mehr vorgesehen ist, sondern die hausindividuelle Finanzierung den Vorrang haben soll.

Die Finanzierung der Psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 SGB V erfolgt gesondert über eine Landesvereinbarung gemäß §§ 113, 118 und 120 SGB V als Einzelvergütung.

Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß §118 Abs.2 SGB V

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