Freitag, 16 Februar 2024 10:27
Kategorie: Presse

Ministerpräsidentin Schwesig als Bundesratspräsidentin und Vorsitzende des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat in besonderer Weise gefordert

Krankenhausgesellschaft erwartet klares Bekenntnis für Krankenhäuser und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern – Lauterbachs Alleingang verhindern

Schwerin, den 16.2.2024. Vor wenigen Tagen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verkündet, dass sein Transparenzgesetz nun kommen wird. Es muss aber u. a. noch den Weg durch den Vermittlungsausschuss am 21. Februar nehmen. Die Länder hatten es mit der Begründung zurückgewiesen, dass kurzfristig keine Verbesserung der Finanzierung in Sicht sei und das Gesetz in ihre Planungshoheit eingreife.
Immer wieder holt Karl Lauterbach längst ausgegebene und den Krankenhäusern zustehende Gelder hervor und behauptet, dass diese den Krankenhäusern nur mit seiner Reform zur Verfügung stehen. „Das ist eine dreiste Täuschung“, so KGMV-Geschäftsführer Uwe Borchmann. Gleiches gilt für die Behauptung des Bundesministers, seine Vorhaltevergütung wäre eine Existenzgarantie für kleine Krankenhäuser. „Mitnichten…“, so Borchmann, erhalten die kleinen Krankenhäuser durch die Reformpläne mehr Geld für weniger Leistung. Genauso schwierig sieht die KGMV die Regelungen zur zukünftigen Zentralisierung besonderer Leistungen. „Für unsere Maximalversorger und Zentren werden
die Hürden so hochgelegt, dass sie in vielen Bereichen kaum zu schaffen sind.“ so die KGMV. Zudem werde das Planungsrecht des Landes zugunsten der Krankenkassen eingeschränkt. Mit dem Wegfall der Extremfrühchen in Neubrandenburg und dem drohenden Entzug der Lebertransplantationen in Rostock zeigt sich, wie problematisch bundeseinheitliche Regelungen für MV sind. „Das ist nur der Anfang - die neuen Leistungsgruppen verbunden mit Strukturvoraussetzungen und Mindestmengen zielen in exakt die gleiche Richtung. Damit wird es auch für unsere Universitätskliniken und Maximalversorger schwer, gutes Personal im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern zu halten. Und gerade dieses brauchen wir, damit das Spezialistenwissen für alle Krankenhäuser zur Verfügung steht“, so Borchmann.
Ohnehin glaubt die KGMV, dass viele Krankenhäuser die Reform, die frühestens 2027 greift, nicht mehr ohne Hilfen des Landes schaffen. Das BMG hat immer noch keine verwertbare Zusage zu einer außerordentlichen Anhebung der Landesbasisfallwerte gemacht. „Diese
muss Bestandteil des Transparenzgesetzes werden, so Borchmann und weiter „Wir glauben dem Bundesgesundheitsminister einfach nicht mehr. Er spricht unseren Ärzten und Schwestern die Qualität ab, redet unsere Krankenhausträger schlecht und verspricht ständig neue Märchenbotschaften.“
Zuletzt hatte der Bundesgesundheitsminister das gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitete Eckpunktepapier zur Krankenhausreform vom Tisch gefegt und angekündigt, die Reformgesetze nun alleine zu machen und nur dem Bundestag vorzulegen. Die Länder wurden an den Katzentisch gesetzt und dürfen noch bei ein oder zwei Verordnungen mitreden.
„Das darf sich unsere Ministerpräsidentin nicht gefallen lassen“, fordert KGMVGeschäftsführer Borchmann, „sie muss unsere Länderinteressen und die der anderen Flächenländer im Vermittlungsausschuss vertreten und zudem eine unverzügliche Erhöhung der Landebasisfallwerte durchsetzen. Ohne das Bekenntnis des Gesundheitsministers in Form einer Änderung des Transparenzgesetzes darf sie dem Gesetz als Bundesratspräsidentin nicht ihre Stimme geben“
Die KGMV hat Ministerpräsidentin Schwesig gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft einen offenen Brief mit Klarstellungen zu den Aussagen des Bundesgesundheitsministers und den wichtigsten Forderungen für die Krankenhäuser Mecklenburg-Vorpommerns zukommen lassen. Der Brief ist auf der Homepage der KGMV zu finden.
Wir setzen unser ganzes Vertrauen in unsere Ministerpräsidentin und erwarten ein klares Bekenntnis von Manuela Schwesig im Vermittlungsausschuss am kommenden Donnerstag – auch, wenn es ihrem Parteikollegen Karl Lauterbach nicht gefällt!

(Der Brief ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt)
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