Finanzierung

Projekt zur Förderung der Facharztversorgung in der Kinder- und Jugendmedizin

"Kinder brauchen unsere besondere Fürsorge, weil sie unsere Zukunft sind."

Sir Peter Ustinov
 

Kinder können in vielen Fragen noch nicht selbst für sich sprechen und sind gezwungen, mit den Entscheidungen über ihre Zukunft zu leben, die wir heute für sie treffen.

Mit der Förderung der Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin versucht die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) gemeinsam mit ihren Mitgliedskrankenhäusern in Form eines ganzheitlichen Ansatzes, über die reine Stellenförderung hinaus, dem Voranschreiten eines Facharztdefizites in der Kinder- und Jugendmedizin entgegenzutreten. Dieses wachsende Defizit ist seit Jahren erkennbar und betrifft gleichermaßen die Pädiatrie in der Grund- und Regelversorgung wie auch in den Subspezialisierungen.

Die Chefärzte und -ärztinnen der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern haben in enger Zusammenarbeit ein Konzept entwickelt, dem drohenden Defizit entgegenzuwirken. Das Land Mecklenburg-Vorpommern, als Fördermittelgeber, begleitet dieses Projekt seit dem Start bei der Umsetzung. Die notwendige Koordinierung des Projektes wird durch die KGMV übernommen.

Auf dieser Internetseite finden Sie weiterführende Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten sowie alle notwendigen Informationen und Formulare, auch als Download.

Die Formulare sind so gestaltet, dass die Antragstellung über das jeweils beteiligte Krankenhaus erfolgt. Anfragen Einzelner nehmen wir gerne entgegen und helfen, falls gewünscht, bei der Vermittlung. Die KGMV steht allen Interessierten mit Rat und Tat zur Seite.

 

Verbundweiterbildung

Bei der Weiterbildung im Verbund wird ein approbierter Arzt/eine approbierte Ärztin in Weiterbildung in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin aus einem Krankenhaus mit einer Teilweiterbildungsermächtigung an ein Zentrum delegiert. Hier kann er/sie die fehlenden Weiterbildungsabschnitte absolvieren.
Ausgehend von der Zielstellung, neben einer Verbesserung der Bewerbersituation für die Krankenhäuser mit einer Teilweiterbildungsermächtigung (durch das Angebot einer 60-monatigen Weiterbildung im Verbund), auch eine Erhöhung der Anzahl der Ärzte/Ärztinnen in Weiterbildung für Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen, sieht das Konzept eine abgestufte Förderung für die Facharztweiterbildung vor.

 

Stufe 1:

Förderung des 1:1 Austausches von Ärzten/Ärztinnen in Weiterbildung zwischen einem Zentrum und einem Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung, wobei mindestens einer/eine der beiden am Austausch beteiligten Ärzte/Ärztinnen zum Zwecke der eigenen Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin teilnimmt.

 

Stufe 2:

Förderung der einseitigen Delegation eines Arztes/einer Ärztin in Weiterbildung von einem Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung an ein Zentrum, bei gleichzeitiger Freihaltung der Stelle für den Zeitraum der Entsendung bis zur Rückkehr.

 

Stufe 3:

Förderung der Wiederbesetzung der Stelle an einem Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung, welche durch Delegation eines Arztes/ einer Ärztin in Weiterbildung an ein Zentrum frei geworden ist.

 

Fördervoraussetzungen:
  • Stufe 1: Beide teilnehmenden Ärzte/Ärztinnen sind approbiert. Mindestens einer der beiden Ärzte/eine der beiden Ärztinnen befindet sich in Weiterbildung in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin.
  • Stufe 2 und 3: ein mind. 60-monatiger oder unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen dem delegierten Arzt/der delegierten Ärztin in Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und dem Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung. Bei Ärzten/Ärztinnen in Weiterbildung, die bereits einen Teil ihrer Weiterbildungszeit absolviert haben, ist eine anteilige Kürzung der Mindestvertragslaufzeit möglich.
  • Stufe 2 und 3: zu Beginn der Delegation mindestens 6 Monate Tätigkeit am Krankenhaus
  • Stufe 3: die durch Delegation freigewordene Stelle wird mit einem/einer (externen) Bewerber/Bewerberin wiederbesetzt.
Anzahl der Plätze:
  • Stufe 1: 10 Stellen pro Jahr
  • Stufe 2: 5 Stellen pro Jahr
  • Stufe 3: 5 Stellen pro Jahr
Höhe der Förderung:
  • Stufe 1: Anteil von etwa 10% der Kosten pro Stelle und Jahr. Der Zuschuss soll durch die Krankenhäuser primär zur Erstattung von Mehraufwendungen bei den am Programm teilnehmenden Ärzten/Ärztinnen genutzt werden.
  • Stufe 2: Anteil von etwa 50% der Kosten pro Stelle und Jahr für das Krankenhaus, welches den Arzt/die Ärztin in Weiterbildung delegiert. Bei Ärzten/Ärztinnen in Weiterbildung, die bereits einen Anteil ihrer Weiterbildung absolviert haben, ist eine anteilige Kürzung der Förderhöhe möglich.
  • Stufe 3: Anteil von etwa 85% der Kosten pro Stelle und Jahr für das Krankenhaus, welches die Stelle des delegierten Arztes/der delegierten Ärztin dauerhaft wiederbesetzt.
Weiterführende Hinweise:
  • Die Förderstufen 2 und 3 dürfen nicht miteinander kombiniert werden. Die Doppelfinanzierung eines Arztes/einer Ärztin ist auszuschließen.

 

Stipendium

Das Stipendium dient der Motivierung von Studierenden, sich bereits frühzeitig im letzten Teil Ihres Medizinstudiums für die anschließende Facharztrichtung Kinder- und Jugendmedizin zu entscheiden. Ziel ist es, den Studierenden bereits während des Studiums an ein Krankenhaus mit (Teil-)Weiterbildungsermächtigung der Kinder- und Jugendmedizin zu binden. Hierzu erhält das Krankenhaus eine Förderung, welche an den Studierenden durch das Krankenhaus ausgezahlt werden soll. So hat das jeweilige Krankenhaus die Möglichkeit, die Höhe des Stipendiums aus eigenen Mitteln zu erhöhen.

Das Krankenhaus und der Stipendiat/ die Stipendiatin regeln bspw. in einem Stipendiatenvertrag untereinander die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Sofern im Rahmen der Förderung die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind bzw. nach dem Studium keine Weiterbildung im vereinbarten Krankenhaus erfolgt, fordert die Koordinierungsstelle vom Krankenhaus (pro rata temporis) die gezahlten Fördermittel zurück. Eine ggf. notwendige Rückzahlung des Studierenden an das Krankenhaus regeln der Studierende und das Krankenhaus untereinander bspw. im genannten Stipendiatenvertrag.

Fördervoraussetzungen:
  • Der Antrag wird während des Medizinstudiums für maximal die letzten 4 Regelsemestern gestellt
  • Eine Beschäftigungsdauer von mind. 24 Monaten nach Beendigung des Studiums. Andernfalls erfolgt eine (ggf. anteilige) Rückzahlung der geleisteten Fördersumme vom Fördermittelempfänger an den Fördermittelgeber
  • Nach Beendigung des Studiums ist der Arbeitsvertrag vorzulegen.
  • Nach Ablauf von mind. 24 Monaten Beschäftigungsdauer als Arzt/Ärztin in Weiterbildung für Kinder- und Jugendmedizin in einem Krankenhaus ist ein Beschäftigungsnachweis vorzulegen.
  • Das Krankenhaus verfügt über eine Weiterbildungsbefugnis
  • Sowohl das Krankenhaus als auch die teilnehmenden Studierenden willigen ein, dass ihre Daten zur Evaluation genutzt werden dürfen und sie ggf. im Nachgang für weitere Informationen zur Verfügung stehen.
Anzahl der Plätze:
  • Insgesamt stehen 8 Plätze pro Jahr zur Verfügung. Diese werden wie folgt aufgeteilt:
    • 4 Plätze an einem Zentrum in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und
    • 4 Plätze an einem Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern
Höhe der Förderung:
  • Das Fördervolumen ist von der Art der Weiterbildungsstätte abhängig:
    • mind. 150€ pro Monat bei Bindung an ein Zentrum in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern oder
    • mind. 300€ pro Monat bei Bindung an ein Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern

 

Starterprämie

Um kurzfristig die Anzahl der Ärzte/Ärztinnen der Kinder- und Jugendmedizin zu erhöhen, bedarf es eines Zuzugs junger Ärzte/Ärztinnen aus anderen Bundesländern. Mit der Starterprämie sollen jene, die sich entscheiden dauerhaft in Mecklenburg-Vorpommern an einem Krankenhaus als Arzt/Ärztin der Kinder- und Jugendmedizin tätig zu sein, eine finanzielle Unterstützung erhalten, beispielsweise für Umzugskosten oder Kosten für die Heimfahrt im ersten Jahr. Die Prämie wird dabei an das Krankenhaus, an das sich der Arzt/die Ärztin bindet, ausgezahlt und von diesem vollumfänglich an den jeweiligen Arzt/die jeweilige Ärztin weitergegeben.

Fördervoraussetzungen:
  • Approbation und Weiterbildung in einer Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin bzw. abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin.
  • Der Wohnsitz vor Anstellung im beantragenden Krankenhaus liegt außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Der Facharzt/die Fachärztin wechselt für die Anstellung den Wohnsitz nach Mecklenburg-Vorpommern.
  • Arbeitsaufnahme am beantragenden Krankenhaus in einer Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin
  • Die Anstellung muss mind. über einen Zeitraum von 24 Monaten in der Fachabteilung Kinder- und Jugendmedizin erfolgen.
  • Die Förderung wird mit Arbeitsbeginn an das Krankenhaus ausgezahlt und erfolgt pro rata temporis.
  • Das Krankenhaus verpflichtet sich, die Förderung in voller Höhe an den Arzt/die Ärztin weiterzureichen.
  • Sowohl das Krankenhaus als auch der teilnehmende Arzt/die teilnehmende Ärztin willigen ein, dass die erfassten Daten zur Evaluation genutzt werden dürfen und er/sie ggf. im Nachgang für weitere Informationen zur Verfügung stehen.
Anzahl der Plätze:
  • Es stehen 10 Prämien pro Jahr zur Verfügung.
Höhe der Förderung:
  • Die Förderhöhe beträgt pro Stelle einmalig pauschal 5.000 €.

 

Subspezialisierung

Die Förderung der Subspezialisierung unterstützt Krankenhäuser, deren Fachärzte/-ärztinnen der Kinder- und Jugendmedizin eine Weiterbildung in einem Schwerpunkt anstreben. Ziel ist es, die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen, um mehr Ärzte/Ärztinnen in Schwerpunkten weiterbilden zu können. Die Fördermittel erhält das Krankenhaus und somit die Möglichkeit, dem Arzt/der Ärztin eine reibungslose Weiterbildung zu ermöglichen.

Fördervoraussetzungen:
  • Approbation sowie abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
  • Weiterbildungsbefugnis des Krankenhauses in der beantragten Subspezialisierung
  • Sowohl das Krankenhaus als auch der teilnehmende Arzt/ die teilnehmende Ärztin willigen ein, dass die Daten für die Antragstellung zur Evaluation genutzt werden dürfen und sie ggf. im Nachgang für weitere Informationen zur Verfügung stehen.
  • Kontinuierlicher Nachweis über die Teilnahme an der Weiterbildung in einer Subspezialisierung.
Anzahl der Plätze:
  • Im Weiterbildungsbereich der Subspezialisierung werden innerhalb von 4 Jahren insgesamt 10 Plätze gefördert. Davon sollen im genannten Zeitraum 2 Plätze auf jedes Zentrum entfallen und weitere 2 Plätze auf ein Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung und Weiterbildungsbefugnis in einer Subspezialisierung.
Höhe der Förderung:
  • Pro Arzt/Ärztin in Weiterbildung innerhalb einer Subspezialisierung stehen pauschal bis zu 85 % der Personalkosten zur Verfügung.

 

Projektverlauf

Antragsart
Verbundweiterbildung Stufe 1

aktuell Plätze verfügbar
0
beantragt
0
bewilligt
Antragsart
Verbundweiterbildung Stufe 2

aktuell Plätze verfügbar
1
beantragt
0
bewilligt
Antragsart
Verbundweiterbildung Stufe 3

aktuell Plätze verfügbar
0
beantragt
0
bewilligt
Antragsart
Stipendien

aktuell Plätze verfügbar
3
beantragt
2
bewilligt
Antragsart
Starterprämien

aktuell Plätze verfügbar
12
beantragt
6
bewilligt
Antragsart
Subspezialisierungen

aktuell Plätze verfügbar
5
beantragt
3
bewilligt
Stand: 5. Mai 2023

Downloads

 

Kontakt und Aufgaben der Koordinierungsstelle

Ihre Ansprechpartner
Dr. Kristin Wenzel
0385 / 48 529 111
Stephanie Linde
0385 / 48 529 117
E-Mail - Adresse für Antragstellung

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle
Die Koordinierungsstelle
  • ist Ansprechpartner für die Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung
  • ist Ansprechpartner für die 15 Weiterbildungsstätten
  • gestaltet die Internetpräsenz
  • ist zuständig für das Direktmarketing – Erstellung von Marketingunterlagen
  • hat die Funktion einer Personalagentur – Koordinierung der Ärzte und Ärztinnen
  • erhebt Daten und verarbeitet diese zu Evaluationszwecken
  • organisiert Netzwerktreffen für die Chefärzte und -ärztinnen aller pädiatrischen Weiterbildungsstätten
Organigramm