Dienstag, 02 Juni 2026 09:04
Kategorie: Presse

GKV-Spargesetz - Krankenhausgesellschaft informiert Landkreise und Bürgermeister über Auswirkungen auf die stationäre Krankenversorgung

Schwerin, 2. Juni 2026 – Die Krankenhausgesellschaft (KGMV) informiert heute hauptamtliche Vertreter der Landkreise, kreisfreien Städte und der Kommunen über die möglichen Auswirkungen des GKV-Spargesetzes. Die Kürzungsvorschläge von Bundesministerin Nina Warken bedeuten für die Krankenhäuser in M-V Mindereinnahmen von ca. 100 Mio. Euro pro Jahr. Für ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit ca. 200 Betten sind dies ca. 3,5 Mio. Euro.
„Für Mecklenburg-Vorpommern sind diese Kürzungen von besonderer Bedeutung, denn fast alle somatischen Krankenhäuser in unserem Bundesland sind sogenannte Sicherstellungshäuser“, sagt Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV. Damit sind diese Häuser entsprechend einer bundesweit einheitlichen Sicherstellungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Versorgung der Bevölkerung notwendig und können nicht ersatzlos geschlossen werden. „Wenn die privaten und freien Träger die Krankenhäuser nicht mehr betreiben können, müssen die Landkreise dem Träger einen Zuschuss geben oder die Krankenhäuser übernehmen und selbst führen“, so Borchmann weiter. Dies bedeutet eine erhebliche Belastung für die Kreishaushalte. Hierauf möchte die KGMV die Verantwortlichen in den Landkreis- und Gemeindeverwaltungen frühzeitig aufmerksam machen. „Wir möchten den Landräten und Bürgermeistern rechtzeitig ehrlich sagen, was auf sie zukommen kann, denn wir haben das Gefühl, dass noch nicht allen klar ist, dass sie im Zweifel die Zeche für die Berliner Spar-Ideen zahlen müssen“, so die KGMV.
Mit der Information verbinden wir die eindringliche Bitte an die kommunalen Entscheidungsträger, sich gegenüber der Landesregierung sowie den örtlichen Abgeordneten im Bundes- und Landtag klar gegen die vorgesehenen Sparmaßnahmen zu positionieren.Denn die Folgen würden nicht nur die Krankenhäuser treffen, sondern unmittelbar die medizinische Versorgung vor Ort – und damit die Bürgerinnen und Bürger in ihren Städten und Landkreisen.
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