Mittwoch, 29 April 2026 09:31
Kategorie: Presse

Krankenhäuser warnen vor Versorgungslücken durch Spargesetz

Patientenversorgung gefährdet – Mitarbeiter belastet

Schwerin, 29. April 2026 – Anlässlich des heute vorgesehenen Beschlusses des Bundeskabinetts zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erklärt der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Borchmann:
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aufgrund weiterer Kürzungen zu erheblichen Einschränkungen der Versorgungsqualität in den Krankenhäusern führen. Die vorgesehenen Maßnahmen bergen konkret die Gefahr, dass medizinische Leistungen reduziert oder nicht mehr in der bisherigen Breite an allen Standorten in M-V vorgehalten werden können. Dies wird die flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten massiv schwächen.
Zugleich gehen die geplanten Regelungen zu Lasten der Mitarbeitenden in den Krankenhäusern. Durch die vorgesehene Streichung der Finanzierung von Tarifsteigerungen werden die Kliniken aufgrund ihrer wirtschaftlich äußerst angespannten Situation faktisch gezwungen, finanzielle Belastungen an ihre Beschäftigten weiterzugeben. Dies gefährdet sowohl die Arbeitsplatzsicherheit als auch die Lohnentwicklung.
Eine geordnete und nachhaltige Strukturreform im Krankenhausbereich wird so unmöglich, denn die aktuellen Vorschläge stehen im Widerspruch zu den Zielen der langfristig angelegten Krankenhausreform. Kurzfristige Sparmaßnahmen werden priorisiert, ohne die dringend
erforderliche Planungssicherheit zu gewährleisten und Investitionsbedarfe für den Transformationsprozess zu berücksichtigen. Unverständlich ist zudem die einseitige Fokussierung auf Einsparungen zugunsten der Krankenkassen, ohne gleichzeitig wirksame Entlastungsmaßnahmen für die Krankenhäuser vorzusehen.
Nicht hinreichend gewürdigt wird in der politischen Debatte, dass die Krankenhäuser gerade im laufenden Jahr einen substanziellen Finanzbeitrag (1,8 Mrd. Euro) zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beigebracht haben. Die Bundesregierung ignoriert zudem den hierzu erst vor 4 Monaten mit den Bundesländern geeinten Kompromiss und zeigt damit die Unverlässlichkeit der Aussagen von Bundesministerin Warken.
„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns wird mit dem Gesetzentwurf vor die Wahl gestellt, die flächendeckende Versorgung aufzugeben oder zukünftig mit eigenen Mitteln die von der Bundesregierung verordnete Finanzlücke zu schließen. Damit wäre unweigerlich  auch eine höhere Kreisumlage für die Landkreise verbunden“, so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV.
zurück zur Übersicht