Zugleich gehen die geplanten Regelungen zu Lasten der Mitarbeitenden in den Krankenhäusern. Durch die vorgesehene Streichung der Finanzierung von Tarifsteigerungen werden die Kliniken aufgrund ihrer wirtschaftlich äußerst angespannten Situation faktisch gezwungen, finanzielle Belastungen an ihre Beschäftigten weiterzugeben. Dies gefährdet sowohl die Arbeitsplatzsicherheit als auch die Lohnentwicklung.
Eine geordnete und nachhaltige Strukturreform im Krankenhausbereich wird so unmöglich, denn die aktuellen Vorschläge stehen im Widerspruch zu den Zielen der langfristig angelegten Krankenhausreform. Kurzfristige Sparmaßnahmen werden priorisiert, ohne die dringend
erforderliche Planungssicherheit zu gewährleisten und Investitionsbedarfe für den Transformationsprozess zu berücksichtigen. Unverständlich ist zudem die einseitige Fokussierung auf Einsparungen zugunsten der Krankenkassen, ohne gleichzeitig wirksame Entlastungsmaßnahmen für die Krankenhäuser vorzusehen.
Nicht hinreichend gewürdigt wird in der politischen Debatte, dass die Krankenhäuser gerade im laufenden Jahr einen substanziellen Finanzbeitrag (1,8 Mrd. Euro) zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beigebracht haben. Die Bundesregierung ignoriert zudem den hierzu erst vor 4 Monaten mit den Bundesländern geeinten Kompromiss und zeigt damit die Unverlässlichkeit der Aussagen von Bundesministerin Warken.
„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns wird mit dem Gesetzentwurf vor die Wahl gestellt, die flächendeckende Versorgung aufzugeben oder zukünftig mit eigenen Mitteln die von der Bundesregierung verordnete Finanzlücke zu schließen. Damit wäre unweigerlich auch eine höhere Kreisumlage für die Landkreise verbunden“, so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV.
Eine geordnete und nachhaltige Strukturreform im Krankenhausbereich wird so unmöglich, denn die aktuellen Vorschläge stehen im Widerspruch zu den Zielen der langfristig angelegten Krankenhausreform. Kurzfristige Sparmaßnahmen werden priorisiert, ohne die dringend
erforderliche Planungssicherheit zu gewährleisten und Investitionsbedarfe für den Transformationsprozess zu berücksichtigen. Unverständlich ist zudem die einseitige Fokussierung auf Einsparungen zugunsten der Krankenkassen, ohne gleichzeitig wirksame Entlastungsmaßnahmen für die Krankenhäuser vorzusehen.
Nicht hinreichend gewürdigt wird in der politischen Debatte, dass die Krankenhäuser gerade im laufenden Jahr einen substanziellen Finanzbeitrag (1,8 Mrd. Euro) zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beigebracht haben. Die Bundesregierung ignoriert zudem den hierzu erst vor 4 Monaten mit den Bundesländern geeinten Kompromiss und zeigt damit die Unverlässlichkeit der Aussagen von Bundesministerin Warken.
„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns wird mit dem Gesetzentwurf vor die Wahl gestellt, die flächendeckende Versorgung aufzugeben oder zukünftig mit eigenen Mitteln die von der Bundesregierung verordnete Finanzlücke zu schließen. Damit wäre unweigerlich auch eine höhere Kreisumlage für die Landkreise verbunden“, so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV.