Donnerstag, 26 März 2026 11:39
Kategorie: Presse

Morgiger Bundesrat entscheidet über Zukunft der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern

Krankenhausgesellschaft und Landesregierung fordern Vermittlungsausschuss

Schwerin, 26.03.2026
Am morgigen Freitag stimmt der Bundesrat über das zentrale Gesetz zur Nachbesserung der Krankenhausreform ab. Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 6. März beschlossen.
„Doch aus einem Nachbesserungsgesetz ist im letzten Moment ein Angriff auf die Versorgungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern geworden“, sagt Uwe Borchmann, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft. Mit mehr als 40 Änderungsanträgen wurden im letzten Moment und zum Teil ohne jegliches Anhörungsverfahren weitere Verschärfungen der Strukturkriterien für die Leistungsgruppenzuweisung aufgenommen. Ebenso wurde die Möglichkeit der Definition von Fachkliniken von der Landes- auf die Bundesebene übertragen. Zudem wurde im Gesetz still und heimlich eine erhebliche Finanzierungskürzung der Krankenpflege eingebaut. Gleichzeitig muss wesentlich mehr dokumentiert werden.
 
Neben den vorgenannten Punkten ist es für Mecklenburg-Vorpommern aber auch von erheblichem Nachteil, dass Krankenhäuser sich nun doch zwischen dem Weg als Sektorenübergreifender Versorger und Regelversorgendes Krankenhaus entscheiden müssen. Bisher wäre beides an einem Standort möglich gewesen. Der Ausschluss verschlechtert die wohnortnahe Notfallversorgung und lässt gleichzeitig die Notaufnahmen derMaximalversorger überlaufen.

Bereits zu Beginn der Krankenhausreform hat die KGMV kritisiert, dass eine Reform, die für M-V flächendeckend nur über die Nutzung von Ausnahmen etc. funktioniert, keine gute Reform sein kann. Nun bewahrheitet sich diese Aussage. Während Nordrhein-Westfalen von der Reform für 5 Jahre komplett ausgenommen wurde und Länder wie das Saarland, Bayern und Baden-Württemberg problemlos die Reform umsetzen können und hinsichtlich der Erreichbarkeit der Krankenhäuser dann immer noch weit über dem heutigen Niveau von M-V liegen, droht unser Bundesland zur leeren Wüste der Krankenhausversorgung zu werden.

„Wir sind daher dankbar, dass unsere Landesregierung den Bundesrat morgen auffordern wird, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Leider folgen die anderen Bundesländer wohl nicht, weil sie nicht die gleichen strukturellen Probleme haben. Sollte der Antrag daher scheitern, bleibt M-V nur die Verfassungsklage. Diese erachten wir auch als begründet, denn von gleichwertigen Lebensverhältnissen in der Gesundheitsversorgung kann keine Rede mehr sein“, so Uwe Borchmann.
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