Hierzu stellen wir fest:
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns und insbesondere Gesundheitsministerin Drese aber auch Ministerpräsidentin Schwesig haben erkannt, dass ein Beschluss des KHAG mit seinen über 40 Änderungsanträgen zu einem Zusammenbruch der Krankenversorgung in Mecklenburg-Vorpommern führen kann. Vor dem Hintergrund des Zusammenwirkens der Notfallstufenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der geänderten Leistungsgruppenzuweisungskriterien und der noch fehlenden Rechtsverordnung zu Mindestvorhaltezahlen sowie fehlerhafter Regelungen zur Vorhaltevergütung ist völlig unklar, wie die stationäre Krankenversorgung in M-V noch geplant werden kann.
Zum Vergleich:
Fünf Landkreise M-Vs sind größer als das Saarland. Im Saarland versorgen knapp 15 Krankenhäuser der Grund-, Regel- und Maximalversorgung die Bürger in Notfällen und elektiven somatischen Leistungen. Hinzu kommen besondere Fachkliniken. In den Landkreisen M-Vs stehen dem gerade mal drei bis vier Krankenhäuser je Kreis gegenüber. Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Notfallversorgungsstruktur unseres Bundeslandes bei der Krankenhausplanung in den Vordergrund zu stellen. Exakt dies ist aber mit Beschluss des KHAGs nicht mehr möglich.
„Wir sind sehr erstaunt, dass ein Mitglied des Deutschen Bundestages und insbesondere der Gesundheitspolitische Sprecher einer Fraktion die Wahrung der demokratischen Mitwirkungsrechte einer Landesregierung im Rahmen eines für die Daseinsvorsorge wichtigen Gesetzes als „politisches Foul“ bezeichnet“, so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV. „Zudem hat Dr. Pantazis es bisher nicht als notwendig erachtet, sich hinsichtlich der Auswirkungen des KHAG auf die Bürgerinnen und Bürger M-Vs, welche insbesondere hinsichtlich der Änderungsanträge maßgeblich durch ihn geprägt sind, mit uns in Verbindung zu setzen. Hierzu hatten wir ihn explizit noch vor dem Beschluss des Gesetzes im Bundestag aufgefordert. Eine Reaktion blieb aus. Dies lässt nur zwei mögliche Rückschlüsse zu – entweder kennt der Abgeordnete die Auswirkungen des Gesetzes nicht oder die Bürgerinnen und Bürger M-Vs sind ihm schlichtweg egal. Dabei geht die KGMV von Letzterem aus, denn in der Pressemitteilung des Abgeordneten stellt dieser klar, dass das KHAG einen Kompromiss des Bundes mit den Ländern darstellt.
„Was ist ein mehrheitlicher Kompromiss wert, wenn er dazu führt, dass das Bundesland mit der dünnsten Krankenhausstruktur seine Einwohner bald nicht mehr adäquat versorgen kann?“, fragt Borchmann und fordert gleichzeitig mehr Solidarität unter den Ländern ein. „Es ist völlig unklar, warum NRW als Bundesland mit der dichtesten Krankenhausstruktur, von den Auswirkungen der Krankenhausreform durch eine Sonderregelung bis 2031 verschont bleibt, M-V aber sofort zum Versuchskind, mit verheerenden Folgen wird.“
Wir fordern Dr. Pantazis auf, nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen und sich vor Ort gemeinsam mit uns den Auswirkungen des Gesetzes auf unsere Krankenhausstruktur zu stellen.