Mittwoch, 08 Oktober 2025 13:57
Kategorie: Presse

Krankenhäuser sind vom Landeskrankenhausgesetz enttäuscht

Das heute beschlossene Landeskrankenhausgesetz ist aus Sicht der Landeskrankenhausgesellschaft enttäuschend. Die notwendigen Anpassungen zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform wurden zwar sachgerecht beschlossen, aber darüber hinaus eine Vielzahl zusätzlicher bürokratischer Regelungen etabliert, welche die Krankenhäuser nun umsetzen müssen.
Besonders enttäuschend ist für uns, dass sich Landesregierung und SPD-Fraktion mit der Stärkung der Krisenresilienz durch das Anweisungsrechtsrecht „übergeordneter Instanzen“ rühmen und hierfür als Beispiel neue Rechtsverordnungen für Notfall- und Katastrophenpläne nennen. In nicht einem Fall ist die Landesregierung dabei bereit, den Krankenhäusern die Erfüllung ihrer zusätzlichen Auflagen durch zusätzliche Finanzmittel zu ermöglichen. Selbst die bisherige Auszahlung pauschaler Fördermittel in zwei Jahresscheiben wurde kassiert und in eine Einmalzahlung der Investitionspauschalen integriert. Damit wird den Krankenhäusern unterjährig zunächst sogar noch Liquidität entzogen.
Während die Landesregierung zwar die Vereinfachung der Investitionsmittelauszahlungen als positiven Aspekt des Gesetzes hervorhebt, bleibt es bei den zu geringen Haushaltsansätzen. Mit zu wenig Geld können die Krankenhäuser ihre Geräte und Gebäude nicht auf den aktuellen Stand bringen und genau so wenig den medizinischen Fortschritt zu Gunsten der Patienten umsetzen.
Enttäuscht sind die Krankenhäuser zudem über die Streichung der Trägerpluralität – gegenüber dem aktuellen Gesetz - als wesentliches Element der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Diese ist zwar bundesgesetzlich im SGB gesichert, dennoch zeigt die Streichung die Sicht der Landesregierung auf die Arbeit der vielfältigen Träger in M-V, von denen sie gleichzeitig die Umsetzung der zusätzlichen Vorgaben erwartet.
Die Krankenhausgesellschaft wird die Umsetzung der vielen noch ausstehenden Rechtsverordnungen kritisch begleiten und ggf. im Interesse der Patientinnen und Patienten und der Krankenhausträger weitere Nachbesserungen einfordern. Dabei setzen wir auf die Kooperation des Sozialministeriums und der Regierungsfraktionen.
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