Während die Landesregierung zwar die Vereinfachung der Investitionsmittelauszahlungen als positiven Aspekt des Gesetzes hervorhebt, bleibt es bei den zu geringen Haushaltsansätzen. Mit zu wenig Geld können die Krankenhäuser ihre Geräte und Gebäude nicht auf den aktuellen Stand bringen und genau so wenig den medizinischen Fortschritt zu Gunsten der Patienten umsetzen.
Enttäuscht sind die Krankenhäuser zudem über die Streichung der Trägerpluralität – gegenüber dem aktuellen Gesetz - als wesentliches Element der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Diese ist zwar bundesgesetzlich im SGB gesichert, dennoch zeigt die Streichung die Sicht der Landesregierung auf die Arbeit der vielfältigen Träger in M-V, von denen sie gleichzeitig die Umsetzung der zusätzlichen Vorgaben erwartet.
Die Krankenhausgesellschaft wird die Umsetzung der vielen noch ausstehenden Rechtsverordnungen kritisch begleiten und ggf. im Interesse der Patientinnen und Patienten und der Krankenhausträger weitere Nachbesserungen einfordern. Dabei setzen wir auf die Kooperation des Sozialministeriums und der Regierungsfraktionen.
Enttäuscht sind die Krankenhäuser zudem über die Streichung der Trägerpluralität – gegenüber dem aktuellen Gesetz - als wesentliches Element der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Diese ist zwar bundesgesetzlich im SGB gesichert, dennoch zeigt die Streichung die Sicht der Landesregierung auf die Arbeit der vielfältigen Träger in M-V, von denen sie gleichzeitig die Umsetzung der zusätzlichen Vorgaben erwartet.
Die Krankenhausgesellschaft wird die Umsetzung der vielen noch ausstehenden Rechtsverordnungen kritisch begleiten und ggf. im Interesse der Patientinnen und Patienten und der Krankenhausträger weitere Nachbesserungen einfordern. Dabei setzen wir auf die Kooperation des Sozialministeriums und der Regierungsfraktionen.