Bereits zu Projektbeginn wies die Krankenhausgesellschaft auf einige unklare Formulierungen im Fördermittelbescheid hin, die insbesondere die Mittelausgabe im letzten Jahr der Förderung betrafen. Vor über drei Monaten hat die KGMV hier nochmals um Klarstellung gebeten. Seither gelingt es der zuständigen Fachabteilung nicht, die notwendige Formulierung zu fassen. Die zuständigen Mitarbeiter verweisen darauf, dass die Ministerin sich persönlich um den Sachverhalt kümmert.
Worum geht es?
Die Krankenhausgesellschaft hat das Projekt 2022 übernommen und aufgebaut. Es ist auf 5 Jahre angelegt. In der Regel werden Personalstellen für zwei Jahre gefördert. Die Mittel werden nach Abschluss der Ausbildung ausbezahlt. Bereits bei Projektbeginn hat die KGMV darauf hingewiesen, dass damit ein wesentlicher Teil des Geldes erst 2027 zur Auszahlung gebracht werden kann. Der Fördermittelbescheid bindet die KGMV aber dahingehend, dass Geld unmittelbar innerhalb von 3 Monaten an die Krankenhäuser weiterzureichen. Gleichzeitig darf sie nur noch bis 31.12.2025 Geld abrufen. Die Kombination dieser beiden Vorgaben führt dazu, dass faktisch zum 31.12.2025 alle laufenden Weiterbildungen nicht mehr gefördert werden können.
„Dieses Vorgehen hat mit Nachhaltigkeit nichts zu tun. Die Förderzeit des Projektes wird so still und heimlich auf drei Jahre verkürzt. Faktisch werden die knapp 5 Mio. Euro, welche die Ministerin seinerzeit noch medianwirksam zur Verfügung stellte, so auf 3 Mio. gekürzt“, so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV und weiter „Das formale Problem ist seit langem bekannt. Bereits im Februar erklärten uns sowohl die zuständige Abteilungsleitung als auch die Ministerin selbst, dass Sie unsere Sichtweise teilen, alle in 2025 begonnenen Maßnahmen zu Ende führen zu wollen. Die KGMV sollte innerhalb weniger Wochen eine schriftliche Aussage bekommen.“ Gleichzeitig wünschte sich das Ministerium eine Ausweitung des Projektes auf den ambulanten Sektor. Hierzu hat die Krankenhausgesellschaft das Konzept weiterentwickelt und auf die Bedürfnisse der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.
Worum geht es?
Die Krankenhausgesellschaft hat das Projekt 2022 übernommen und aufgebaut. Es ist auf 5 Jahre angelegt. In der Regel werden Personalstellen für zwei Jahre gefördert. Die Mittel werden nach Abschluss der Ausbildung ausbezahlt. Bereits bei Projektbeginn hat die KGMV darauf hingewiesen, dass damit ein wesentlicher Teil des Geldes erst 2027 zur Auszahlung gebracht werden kann. Der Fördermittelbescheid bindet die KGMV aber dahingehend, dass Geld unmittelbar innerhalb von 3 Monaten an die Krankenhäuser weiterzureichen. Gleichzeitig darf sie nur noch bis 31.12.2025 Geld abrufen. Die Kombination dieser beiden Vorgaben führt dazu, dass faktisch zum 31.12.2025 alle laufenden Weiterbildungen nicht mehr gefördert werden können.
„Dieses Vorgehen hat mit Nachhaltigkeit nichts zu tun. Die Förderzeit des Projektes wird so still und heimlich auf drei Jahre verkürzt. Faktisch werden die knapp 5 Mio. Euro, welche die Ministerin seinerzeit noch medianwirksam zur Verfügung stellte, so auf 3 Mio. gekürzt“, so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV und weiter „Das formale Problem ist seit langem bekannt. Bereits im Februar erklärten uns sowohl die zuständige Abteilungsleitung als auch die Ministerin selbst, dass Sie unsere Sichtweise teilen, alle in 2025 begonnenen Maßnahmen zu Ende führen zu wollen. Die KGMV sollte innerhalb weniger Wochen eine schriftliche Aussage bekommen.“ Gleichzeitig wünschte sich das Ministerium eine Ausweitung des Projektes auf den ambulanten Sektor. Hierzu hat die Krankenhausgesellschaft das Konzept weiterentwickelt und auf die Bedürfnisse der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.
War das umsonst? „Wir werden die Krankenhäuser informieren, dass aus unserer Sicht alle Förderungen zum 31.12.2025 enden. Es ist schade, dass die Landesregierung so unsensibel mit den eigens von ihr zur Verfügung gestellten Finanzmitteln umgeht. Wir haben das Projekt 2021 auf Wunsch der Landesregierung entwickelt. Nun stellen wir es aufgrund fehlenden Interesses oder fehlender Handlungsfähigkeit im Ministerium wohl wieder ein“, resümiert Borchmann traurig. Einen Versuch werden wir aber vorher noch schriftlich unternehmen.