Donnerstag, 20 März 2025 11:38
Kategorie: Presse

Krankenhäuser und Krankenhausgesellschaft beraten mit CDU-Landtagsfraktion über notwendige Änderungen an Lauterbachs Krankenhausreform

Schwerin, den 20. März 2025. Zu einem Fachgespräch auf Landesebene trafen sich am gestrigen Mittwoch die Geschäftsführer von 12 Krankenhäusern sowie der Krankenhausgesellschaft mit dem Fraktionsvorsitzenden, Daniel Peters und den gesundheitspolitischen  Vertreterinnen und Vertretern der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow.
Kern des Gesprächs war der Austausch zu notwendigen gesetzlichen Änderungen bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Wichtigste Forderung der Krankenhäuser ist die  sofortige Anhebung des Landesbasisfallwertes um mindestens 4 Prozentpunkte. Dies ist notwendig, um die inflationsbedingten Kostensteigerungen der Jahre 2022-2024 in den Behandlungspreisen abzubilden. „Die CDU hat diese Forderung bereits vor der Wahl auf Landes- und Bundesebene aufgegriffen – insofern gehen wir davon aus, dass sie Bestandteil des Maßnameplanes der neuen Bundesregierung wird“, so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV und weiter „Nur wenn diese Erhöhung kommt, können wir davon ausgehen, dass die Krankenhäuser bis zur Umsetzung der Reform überleben - ansonsten sind alle Planungsgedanken und auch die Arbeit an einem neuen Landeskrankenhausgesetz völlig umsonst.“
Die Geschäftsführer der Krankenhäuser wiesen zudem auf erhebliche Umsetzungsprobleme bei der Reform hin. Bereits in den kommenden Wochen sind Daten an das INEK (Institut für Entgeltkalkulation) zu liefern, die die Grundlage für ein landesweites Vorhaltebudget bilden. Allerdings konnten die technischen Voraussetzungen, diese Daten zu liefern, noch gar nicht in allen Krankenhäusern etabliert werden. Verantwortlich hierfür ist das Bundesgesundheitsministerium, welches mit seinem beauftragten Institut mehr als 6 Monate Verzögerung verursachte. Der Bürokratieaufwand ist indes enorm. Unter anderem müssen Arztarbeitszeiten minutengenau erfasst und zugeordnet werden. „Es herrscht derzeit Chaos in der Umsetzung. Hier muss der Bundesgesetzgeber nochmal intervenieren“, so Borchmann weiter.
Die KGMV und ihre Mitgliedshäuser erhoffen sich von einer neuen Bundesregierung neben der sofortigen finanziellen Stabilisierung vor allem die Bereitschaft Berliner Gesetzespläne hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Auswirkungen mit den Fachleuten der Praxis zu diskutieren und zu bewerten. „Leider hat der bisherige Gesundheitsminister rein aus der wissenschaftlichen Perspektive, verbunden mit Vorstellungen aus der Berliner Blase agiert und ein Gesetz beschließen lassen, was in M-V so nicht umsetzbar ist – jetzt bekommt die neue Bundesregierung die Möglichkeit nachzubessern – die sie hoffentlich nutzt“, meint Jan Weyer, Geschäftsführer der DRK-Krankenhäuser und ehrenamtlicher Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft, „aber sie hat nicht mehr viel Zeit dafür.“
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