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Eine aktuelle Herausforderung der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ist die Vorbereitung auf die Internationalisierung des Gesundheitsmarktes. So rüsten sich die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern in enger Kooperation mit ihrer Krankenhausgesellschaft auf die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsdienstleistern im Hinblick auf einheimische und ausländische Partner.
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen bieten ihre Dienstleistungskapazitäten, teilweise gemeinsam mit Hotels und weiteren Partnern, je nach Patientenstruktur an. Diese vernetzte Angebotsstruktur stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar. Durch intensive Abstimmungsprozesse zwischen den unterschiedlichen Anbietern ist es möglich, sehr differenzierte, ggf. persönlich zugeschnittene Angebotspakete zu erstellen. Hierbei sind die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen durchaus an weiteren Bündnispartnern in den Bereichen Gesundheit, Fitness und Erholung interessiert. Die Mitgliedseinrichtungen der KGMV nutzen konsequent die besondere Situation in Mecklenburg-Vorpommern, mit bestausgebildeten und hochmotivierten Mitarbeitern sowie mit modernster Infrastruktur die Herausforderungen der Globalisierung anzunehmen und auf in- und ausländischer Partner zuzugehen.
Entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sind Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, um eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, qualitativ hochwertig eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten.
Die Bundesländer stellen zur Verwirklichung dieser Ziele Krankenhauspläne und Investitionspläne auf. Hierbei arbeiten die Landesbehörden mit den an der Krankenhausversorgung im Lande Beteiligten eng zusammen. Das betroffene Krankenhaus ist anzuhören. Bei der Krankenhausplanung sind einvernehmliche Regelungen mit den unmittelbar Beteiligten anzustreben. Unmittelbar Beteiligte sind in M-V die Landesverbände der Krankenkassen, die Verbände der Ersatzkassen, der Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, die Krankenhausgesellschaft des Landes und die Kommunalen Landesverbände. Beteiligt ist neben den unmittelbar Beteiligten die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.
Die Krankenhausplanung ist als Rahmenplanung angelegt.
AKTUELL: Krankenhausplan 2012 (Stand Dezember 2023)
Entsprechend Punkt 6.2 (Stand 30.09.2022) des Krankenhausplans sind die Krankenhäuser, die eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" anbieten, auf der Homepage der KGMV ausgewiesen.
Entsprechend Punkt 6.3 (Stand 30.09.2022) des Krankenhausplans sind die Krankenhäuser, die eine "Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung" anbieten, auf der Homepage der KGMV ausgewiesen.
Geriatrieplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Plan zur Weiterentwicklung eines integrativen Hilfesystems für psychisch kranke Menschen in Mecklenburg-Vorpommern:
Grundsätze und Konzept zur Versorgung geriatrischer Patienten in Mecklenburg-Vorpommern
Konzept zur stationären Palliativversorgung im Krankenhaus
In den Krankenhäusern bestehen verschiedene Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung.
Die Krankenhäuser sind nach § 115 b SGB V zur ambulanten Durchführung der in dem Katalog genannten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe zugelassen. Hierzu bedarf es einer Mitteilung des Krankenhauses an die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und den Zulassungsausschuss (§ 96 SGB V).
Formulare/ Downloads:
2023
2022
2020
2019
Ergotherapie
Physiotherapie
Gemäß § 116b SGB V können Krankenhäuser, Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu erbringen, soweit sie die hierfür jeweils maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen und dies gegenüber dem Erweiterten Landesausschuss unter Beifügung entsprechender Belege anzeigen. Die Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-RL) für schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen und hochspezialisierte Leistungen festgelegt.
Formulare/ Downloads: www.kvmv.de