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Telematik im Gesundheitswesen ist die Vernetzung verschiedener IT-Systeme aus Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen, um einen systemübergreifenden Austausch von Behandlungsdaten zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) gegründet. Sie soll die Voraussetzungen für eine bundesweite Telematikinfrastruktur schaffen. Hierzu zählt insbesondere die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
Mehr Informationen erhalten Sie auf www.gematik.de.
Telematikinfrastuktur-Hinweise 3 von August 2020
Gemäß der Krankenhausstatistikverordnung sind die Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen verpflichtet, jährlich eine Krankenhausstatistik zu erheben. Diese Daten bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Darüber hinaus beteiligen sich die Kliniken an zahlreichen weiteren Umfragen und Gutachten im Rahmen der nationalen und internationalen Gesundheitsberichterstattung.
Aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts und der damit verbundenen Komplexität der Behandlungsprozesse erwachsen ständig neue datenschutzrechtliche Aspekte für die Krankenhäuser. Die KGMV hat einen Arbeitskreis Datenschutz unter Einbeziehung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern gegründet, um die Krankenhausmitarbeiter zu informieren und zu sensibilisieren.
Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den Kostenträgern Daten zur Krankenhausbehandlung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Hierzu zählen insbesondere die Daten nach §301 SGB V und §21 KHEntgG. Dazu gibt es weitere Vereinbarungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern.
Zur Weiterentwicklung der Patientensicherheit ist durch die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser ein Klinisches Risikomanagement durchzuführen und Fehlermeldesysteme zu implementieren. Die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement beinhalten die Richtlinien zum Themenbereich Qualitätssicherung.
Ein nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus hat jährlich einen Qualitätsbericht zu erstellen. Ziel des Qualitätsberichtes ist es, den Versicherten und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung sowie Vertragsärzten und Krankenkassen bei der Einweisung und Weiterbetreuung der Patienten eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe zu geben. Die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser - Qb-R - legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie Inhalt, Umfang und Datenformat des Qualitätsberichts fest.
Die Qualitätsberichte sind über das Deutsche Krankenhausverzeichnis nutzerorientiert abrufbar.
Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung für die Krankenhäuser ist in der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung – Qesü-RL geregelt. Die Richtlinie sowie die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses und die dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche finden Sie HIER.
Aktuell gültige Spezifikationen können Sie HIER einsehen.