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  •  Pressemitteilung der KGMV
Donnerstag, 26 August 2021
Kategorie: Presse

Krankenhausgesellschaft begrüßt schnelle Reaktion der Landesregierung auf Finanzierungslücke der Krankenhäuser

Schwerin, den 26.08.2021. Die zeitnahe Reaktion der Landesregierung zur Sicherung der stationären Versorgung am Beispiel der Universitätsmedizin Rostock zeigt, dass unsere Ministerpräsidentin und unser Gesundheitsminister willens sind, die durch fahrlässige Bundesgesetzgebung drohenden und bereits entstandenen Versorgungsdefizite mit Steuermitteln des Landes auszugleichen. Eine Soforthilfe von 7,0 Mio. Euro für einen der größten Versorger in unserem Bundesland, der in der bevölkerungsreichsten Region arbeitet, zeigt, wie prekär die Situation in MV ist.
  •  Pressemitteilung der KGMV
Mittwoch, 09 Juni 2021
Kategorie: Presse

Regierungsfraktionen versuchen Länder auszutricksen

Schwerin, den 09.06.2021. Mit einem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG versuchen nun CDU und SPD im Bundestag den Ärger der Bundesländer über den Verlust ihrer Krankenhausplanungsrechte abzumildern und wollen die Regelung in § 136 SGB V Abs. 5 zur Ausnahmegenehmigung von Mindestmengen nun scheinbar doch beibehalten, aber in geänderter Form.
  •  Pressemitteilung der KGMV

Schwerin, den 28.05.2021. Still und heimlich baut Minister Spahn die Kompetenz des Bundes in der Krankenhausplanung aus. Wenn der Bundestag in der übernächsten Woche das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz – GVWG) beschließt, verliert Mecklenburg-Vorpommern die Planungshoheit über seine Krankenhäuser. Ursache ist eine scheinbar kleine Veränderung des § 136b im SGB V. Während bisher der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin für ausgewählte Leistungen Mindestmengen festlegen konnte und die Bundesländer im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen zum Zwecke der Versorgungssicherheit hiervon abweichen konnten, verlieren die Länder zukünftig dieses Recht. Der entsprechende Absatz wird gestrichen. Die Streichung erfolgt ohne Interventionsmöglichkeit der Bundesländer, denn das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

  •  Pressemitteilung der KGMV
Schwerin, den 05.03.2021. In Mecklenburg-Vorpommern haben im Januar und Februar 2021 29 von 33 in den somatischen Fachgebieten zugelassene Krankenhäuser Patienten mit einer Covid-19-Symptomatik behandelt. In 24 dieser Krankenhäuser wurden die Patienten dabei auch auf der Intensivstation betreut. In 28 der 29 genannten Krankenhäuser und intensivmedizinisch davon in 23 Krankenhäusern war die Covid-19-Erkrankung auch der eigentliche Grund für den stationären Aufenthalt.
  •  Pressemitteilung der KGMV
Schwerin, den 16.09.2020. Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Ärztemangels auch in M-V hat sich die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommerns (KGMV) aktiv in Lösungsansätze eingebracht. In Vorbereitung ihrer Mitarbeit in der Enquete-Kommission des Landtages zur Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland hatte die Krankenhausgesellschaft alle 37 Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich nichtbesetzter Stellen im Arzt- und Pflegedienst befragt. Im Ergebnis wurden 293 offene Arztstellen, davon 37 in der Kinder- und Jugendmedizin und 385 offene Pflegestellen gemeldet. Letztmalig wurden die Zahlen 2017 erhoben. Seinerzeit waren lediglich 180 Stellen im Arztdienst und 200 im Pflegedienst unbesetzt.
  •  Pressemitteilung der DKG
Montag, 08 Juni 2020
Kategorie: Presse

DKG zum Beschluss der Schiedsstelle zum Zusatzentgelt Test

Sachgerechte Festsetzung der Kosten für Tests ermöglicht Umsetzung der Corona-Strategie

Berlin, 8. Juni 2020 – Mit der Entscheidung der Schiedsstelle zum Zusatzentgelt für Corona-Tests wird ein wesentlicher Baustein der Corona-Präventionsstrategie der Bundesregierung im Bereich der stationären Versorgung umsetzbar gemacht. „Dazu gehört, dass die Krankenhäuser alle Patienten, insbesondere Neuaufnahmen und Entlassungen in Anschlussversorgungen, testen können. Die damit verbundenen Mehraufwendungen dienen der Patientensicherheit und sind deshalb gut angelegt“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
  •  Pressemitteilung der DKG
Berlin, 23. April 2020 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass mit der Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Gesundheit die Ausweitung der Testmöglichkeiten gefördert werden soll. Eine engmaschige Testung von Patienten und Mitarbeitern in den Krankenhäusern ist zur Flankierung der schrittweisen Rückkehr in die Regelversorgung unverzichtbar. Alle Patienten und alle Mitarbeiter müssten mindestens einmal pro Woche getestet werden können. Das führt bei mindestens 500.000 Personen pro Woche natürlich zu erheblichen Mehrkosten, die den Kliniken refinanziert werden müssen. Dies sollte mit dem Gesetz geregelt werden.
Am einfachsten wäre es, ein Zusatzentgelt für den Test zu veranschlagen.
  •  Pressemitteilung der KGMV
Montag, 23 März 2020
Kategorie: Presse

Corona-Versorgung gefährdet Krankenhäuser Bundesgesundheitsminister löst Versprechen nicht ein

Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern fordert Landesregierung zu sofortigem Handeln auf

Soeben wurde der Referentenentwurf des BMG zur Finanzierung der Krankenhäuser in der Corona-Krise veröffentlicht. Während in den vergangenen Wochen der Bundesgesundheitsminister vollmundig die Krankenhäuser für ihre wichtigen Aufgabe in der Corona-Krise von jeglichem finanziellen Schaden freihalten wollte und ein „what-ever-it-takes“ Gesetz angekündigt hat, ist er nun vor den Forderungen des GKV Spitzenverbandes eingeknickt.
War lange eine einfaches Pauschalbudget Grundlage für den Gesetzentwurf, so hat sich am Ende eine reine Finanzierung der Fixkosten für leerstehende Betten durchgesetzt. Wenn es nicht um Menschenleben ginge, müssten sich mit diesem Gesetzentwurf die Krankenhäuser aus der Corona-Versorgung zurückziehen und sofort ihren elektiven Normalbetrieb wieder aufnehmen.
  •  Pressemitteilung der KGMV
Die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern bereiten sich auf steigende Fallzahlen vor. „Alle Krankenhäuser in unserem Bundesland, welche grundsätzlich an der Notfallversorgung teilnehmen, bereiten sich auf die Aufnahme von Corona-Patienten vor“, erklärt der Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft, Uwe Borchmann, und weiter „der Umfang der Maßnahmen ist abhängig von der Größe und Struktur des jeweiligen Krankenhauses.
  •  Pressemitteilung der KGMV
Freitag, 28 Februar 2020
Kategorie: Presse

Neue Krankenhausentgelte für 2020 in Mecklenburg-Vorpommern

Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen einigen sich auf Landesbasisfallwert 2020

Schwerin, 28.02.2020. Die Krankenkassenverbände und die Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2020 auf einen neuen Landesbasisfallwert in Mecklenburg-Vorpommern, d.h. auf den landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen, geeinigt. Dieser beträgt 3.656,00 Euro.
Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige Rechtsbasis für das Jahr 2020 für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern. Damit haben Krankenhäuser und Krankenkassenverbände in Mecklenburg-Vorpommern jetzt Planungssicherheit für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das Ergebnis schafft Klarheit für die Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in der Region. Der neue Landesbasisfallwert kommt ab 1. März 2020 zur Abrechnung.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets.