Schwerin, 2. Juni 2026 – Die Krankenhausgesellschaft (KGMV) informiert heute hauptamtliche Vertreter der Landkreise, kreisfreien Städte und der Kommunen über die möglichen Auswirkungen des GKV-Spargesetzes. Die Kürzungsvorschläge von Bundesministerin Nina Warken bedeuten für die Krankenhäuser in M-V Mindereinnahmen von ca. 100 Mio. Euro pro Jahr. Für ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit ca. 200 Betten sind dies ca. 3,5 Mio. Euro.