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Schwerin, 2. Juni 2026 – Die Krankenhausgesellschaft (KGMV) informiert heute hauptamtliche Vertreter der Landkreise, kreisfreien Städte und der Kommunen über die möglichen Auswirkungen des GKV-Spargesetzes. Die Kürzungsvorschläge von Bundesministerin Nina Warken bedeuten für die Krankenhäuser in M-V Mindereinnahmen von ca. 100 Mio. Euro pro Jahr. Für ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit ca. 200 Betten sind dies ca. 3,5 Mio. Euro.
Schwerin, den 3. März 2026.
Über 40 Änderungsanträge zum KHAG erreichten am Freitag vergangener Woche auch die Geschäftsstelle der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV). Formuliert wurden diese vom Bundesgesundheitsministerium im Auftrag der Regierungsfraktionen im
Bundestag.
Bereits am gestrigen Montag wurden die Anträge nach Kenntnis der KGMV mit den Ländern final abgestimmt und werden morgen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert und verabschiedet. Sodann folgt im Verlauf der Woche voraussichtlich die Abstimmung des Gesetzes im Bundestag.