Freitag, 18 Juli 2014 11:56
Kategorie: Finanzierung

Krankenhausfinanzierung nach KHEntgG (somatische Krankenhäuser)

Allgemeine somatische Krankenhausleistungen werden über diagnoseorientierte Fallpauschalen (DRG’s) abgerechnet. Das konkrete Entgelt wird dabei nach den individuellen Umständen des einzelnen Krankenhausfalls bestimmt und lässt sich erst zum Ende des stationären Aufenthaltes ermitteln. Dabei kommt es auf alle im Verlauf der Behandlung gestellten Diagnosen und erbracht Leistungen an

Die genaue Definition der einzelnen Fallpauschalen (DRG’s) ist neben der jährlich neu erscheinenden Fallpauschalenverordnung (FPV) im jeweils aktuell gültigen DRG-Definitionshandbuch zu finden. Jede DRG ist mit einem so genannten Relativgewicht bewertet, welches im Rahmen der DRG-Systempflege jährlich variieren kann. Das für den jeweils zutreffenden individuellen Krankenhausfall anhand der ermittelten Diagnosen und Prozeduren in Ansatz zu bringende Relativgewicht ist mit dem Euro ausgedrückten Basisfallwert (festgesetzter Wert einer Bezugsleistung) zu multiplizieren. Aus dieser Multiplikation von Relativgewicht und Basisfallwert ergibt sich der Preis für den Behandlungsfall.

Ab dem Jahr 2005 werden die krankenhausindividuellen Basisfallwerte an den auf Landesebene jährlich zwischen der Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen zu ermittelnden Landesbasisfallwert angeglichen. Die Angleichung erfolgt stufenweise in einem Konvergenzzeitraum von 2005 bis 2009.

Ab dem Jahr 2010 werden die landesweiten Basisfallwerte an den Korridor des auf Bundesebene jährlich zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband zu ermittelnden Bundesbasisfallwert angeglichen. Die Angleichung erfolgte stufenweise in einem Konvergenzzeitraum von 2010 bis 2014.

 

Landesbasisfallwerte Mecklenburg-Vorpommern

Jahr Abzurechnen Basisbetrag für Folgejahr
(LBFW ohne Kappung und Ausgleiche)
2023 4.002,61 € 4.000,68 €
2022 3.833,09 €         3.833,09 €
2021 3.746,00 € 3.746,00 €
2020 3.666,23 € 3.656,00 €
2019 3.529,85 € 3.529,85 €
2018 3.451,86 € 3.446,50 €
2017 3.347,85 € 3.350,85 €
2016 3.278,19 € 3.278,19 €
2015 3.190,81 € 3.190,81 €
2014 3.117,36 € 3.117,36 €
2013 3.019,90 € 3.019,90 €
2012* 2.955,00 €** 2.957,00 €
2012 2.940,00 € 2.942,00 €
2011 2.863,00 € 2.880,00 €
2010 2.855,00 € 2.855,00 €
2009 2.740,93 € 2.795,99 €
2008 2.727,00 € 2.733,25 €
2007 2.664,00 € 2.680,00 €
2006 2.625,00 € 2.650,00 €
2005 2.585,00 € 2.636,04 €
* entsprechend § 10 Abs. 5 KHEntgG n.F. angepasster LBFW
** für alle vom 1.11.2012 bis zum 31.12.2012 aufgenommen Patienten galt der Zahl-LBFW i.H.v. 3.030 €
 
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