Donnerstag, 08 Dezember 2016 09:18
Kategorie: Presse

Sicherstellungszuschläge werden blockiert

Der Gemeinsame Bundesausschuss unterläuft damit die Absicht des Gesetzgebers

Schwerin, den 08.12. 2016. Eine sinnvolle Regelung läuft ins Leere. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Sicherstellungszuschläge zur Absicherung der medizinischen Grundversorgung vor allem im ländlichen Raum hat der mit ihrer Umsetzung beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gerade blockiert.

Der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV), Dr. Hanns-Diethard Voigt, kritisierte das in der gestrigen Vorstandssitzung in Schwerin scharf: "Der Umsetzungsbeschluss des G-BA hat die Sicherstellungszuschläge in die faktische Bedeutungslosigkeit befördert. Die Anforderungen, die ein Krankenhaus zu erfüllen hat, das diese Zuschläge für die Versorgung seiner Patienten benötigt, wird es kaum erfüllen können. Es sind sozusagen Verhinderungsanforderungen.“
In ländlichen Regionen sind in der Regel weniger Patienten zu behandeln als in Ballungsräumen. Es ist aber selbstverständlich und auch gesetzlich garantiert, dass sie medizinisch ebenfalls gut versorgt werden. Das bedeutet für ein Krankenhaus ähnlich hohe Kosten wie überall im Land, aber weniger Erlöse aus dem Fallpauschalensystem. Ziel des Gesetzgebers war es daher, diese Unterdeckung durch Zuschläge auszugleichen.
KGMV-Geschäftsführer Wolfgang Gagzow verweist darauf, dass sich die Folgen dieser Unterdeckung bereits seit geraumer Zeit in der Geburtshilfe deutlich zeigen. Es sei daher besonders unverständlich, dass die intensiven Bemühungen vieler Kliniken zur Aufrechterhaltung von Geburtsabteilungen völlig ignoriert werden - der G-BA hat sie explizit von den Sicherstellungszuschlägen ausgeschlossen. „Das von der Politik vorgesehene Instrument kann nicht genutzt werden“, so Wolfgang Gagzow.
Völlig inakzeptabel ist für die Vertreter der Krankenhausträger auch die im G-BA-Beschluss vorgenommene Definition einer Krankenhausabteilung. Krankenhausplanung ist Angelegenheit der Länder. Der G-BA hat nicht die gesetzliche Kompetenz, solche grundlegenden Feststellungen für das gesamte deutsche Krankenhaussystem zu treffen. Es ist systemwidrig, Zentralkliniken in Ballungsgebieten mit Kliniken im ländlichen Raum zu vergleichen. Offensichtlich haben die Alarmsignale, dass Klinikträger diese sensiblen Fachabteilungen aus wirtschaftlicher Not schließen müssen, bisher weder bei den politischen Verantwortungsträgern noch beim G-BA die Erkenntnis erzeugt, dass es hier um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands geht, so das Fazit des KGMV-Vorstands. Hier wäre auch eine deutliche Positionierung der Gesundheitsminister der Länder nicht nur wünschenswert, sondern lebenswichtig.
Kontakt: Sabine Krüger
Tel.: 0385/48529-0;

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